Am Anfang steht das Kennenlernen.
Denn die Basis jeder Therapie ist Vertrauen.

Wege in die Therapie

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Kennenlernen

Patient*innen, die eine Therapie anstreben, müssen seit April 2018 für mindestens 50 Minuten in einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein. Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist keine Überweisung erforderlich.

In dieser Sprechstunde geht es vorrangig darum zu klären, ob sich eine Therapie als der richtige Weg darstellt und erste Hypothesen über die Entstehung der Schwierigkeiten und Symptome zu entwickeln. Es ist mir wichtig, dass Patient*innen sich bereits bei diesem ersten Termin gut aufgehoben und unterstützt fühlen.

Über die gesetzlichen Krankenkassen können in der Regel 3 psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten abgerechnet werden.

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Vertiefen

Sollte ich mich mit den Patient*innen für eine Therapie entscheiden, führen wir weitere Vorgespräche. In diesen vertiefe und überprüfe ich meine Annahmen und erarbeite mit den Patient*innen ein erstes gemeinsames Verständnis für die individuelle Entstehungsgeschichte ihres Leidens.

Über die gesetzlichen Krankenkassen können in der Regel bis zu 4 sogenannte Vorgespräche oder probatorische Sitzungen abgerechnet werden.

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Entscheiden

Auf Basis der ersten Erkenntnisse empfehle ich das Therapieverfahren, das ich für sinnvoll halte. Ich biete die Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse an.  Sollte ich ein anderes Therapieverfahren für empfehlenswert halten, werde ich meine Patient*innen in jedem Fall beraten und ihnen entsprechende Möglichkeiten aufzeigen.

Die Therapie muss bei der Krankenkasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Erst nach Zusage der Kostenübernahme kann die Therapie beginnen.

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Beantragen

Für den Antrag einer Kurzzeittherapie füllen Patient*in und Therapeutin ein Formular aus und senden es an die Krankenkasse.

Für eine Langzeittherapie erstelle ich zusätzlich einen Bericht an einen unabhängigen Gutachter. In diesem schildere ich Symptome, Auslösesituationen, Lebensgeschichtliches, Hypothesen über die psychische Entstehungsgeschichte sowie meine Therapieplanung für die Patient*innen. Der Gutachter entscheidet dann nach generell gültigen Kriterien, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Therapie durch die Krankenkasse vorliegen und empfiehlt die Kostenübernahme. Dieses Vorgehen ist sowohl für eine tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie als auch für eine analytische Psychotherapie verpflichtend.

Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Der Umwandlungsantrag unterliegt wie der sogenannte Erstantrag für eine Langzeittherapie dem o. g. Gutachterverfahren.

Für die Verlängerung einer begonnenen Therapie über das Kontingent hinaus obliegt es der Krankenkasse, das Gutachterverfahren einzuschalten oder einen Formularantrag als ausreichend anzuerkennen.

Der Patient erhält nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine Mitteilung der Krankenkasse, ob sie die Kosten für die beantragte Therapie übernimmt oder nicht.

Kontingente: Eine tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie umfasst 60 Sitzungen und kann auf insgesamt 100 Sitzungen verlängert werden. Eine analytische Psychotherapie dauert 160 Sitzungen und kann auf insgesamt 300 Sitzungen verlängert werden.

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Aufklärung

Bevor ich mit meinen Patient*innen eine Therapie beginne, führe ich ein aufklärendes Gespräch über mögliche – innere wie äußere – Nebenwirkungen der Therapie. Außerdem legen wir einige Rahmenbedingungen fest, an die ich mich genauso zuverlässig halten werde wie ich es mir von meinen Patient*innen erbitte.

Vertrauen ist wichtig.
Lernen Sie mich besser kennen.